1. Welche Maßnahmen zur Dachdämmung werden von der BAFA gefördert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden.
Im Bereich der Dachdämmung gehören dazu vor allem die Dämmung von Dachflächen (z.B. durch Aufsparrendämmung oder Zwischensparrendämmung), die Isolierung von Geschossdecken (z.B. mittels Einblasdämmung) sowie die Dämmung von Bodenflächen, die an unbeheizte Bereiche angrenzen.
2. Wie hoch ist die Förderung für eine Dachdämmung?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Dachdämmung, beträgt der Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz auf 20 %.
Die BAFA-Förderung für Dachdämmungen ermöglicht pro Wohneinheit förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr, mit einem iSFP bis zu 60.000 Euro. Das bedeutet, dass bei einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten diese Summe für jede Wohneinheit separat beantragt werden kann, wobei die maximale Förderung für das gesamte Gebäude auf 600.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt ist.
Ein Beispiel verdeutlicht, wie sich die Förderung durch die BAFA konkret auswirkt: Angenommen, die Kosten für eine Zwischensparrendämmung belaufen sich auf 10.000 Euro. Ohne iSFP beträgt der Zuschuss 15 %, also 1.500 Euro. Mit iSFP erhöht sich der Zuschuss auf 20 %, was 2.000 Euro entspricht.
3. Welche Anforderungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
Um eine BAFA-Förderung für die Dachdämmung zu erhalten, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden, die sicherstellen, dass die Maßnahme den aktuellen energetischen Standards entspricht. Entscheidend ist der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert): Die Dämmung darf einen maximalen U-Wert von 0,14 W/(m²·K) aufweisen, bei Dachgauben ist ein Wert von bis zu 0,20 W/(m²·K) zulässig.
Darüber hinaus müssen hochwertige Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit (λ-Wert) von höchstens 0,040 W/(m·K) verwendet werden.
Wärmebrücken, die zu Energieverlusten führen können, sind bei der Planung und Umsetzung zu minimieren. Zusätzlich ist ein Konzept zur Sicherstellung der Luftdichtheit des Gebäudes zu erstellen und zu dokumentieren.
Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist dabei unerlässlich. Dieser begleitet die Planung, überprüft die Umsetzung und bestätigt, dass alle technischen Anforderungen erfüllt wurden. Nur wenn diese Voraussetzungen eingehalten werden, ist eine Förderung durch die BAFA möglich.
4. Wie erfolgt die Antragstellung für die BAFA Förderung?
Die Antragstellung für die BAFA-Förderung zur Dachdämmung muss zwingend vor Beginn der Dämmmaßnahmen erfolgen. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Daher ist es wichtig, frühzeitig alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Förderung zu sichern. Nachfolgend wird der Ablauf erläutert:
- Energieeffizienz-Experten finden: Bevor Sie mit dem Antrag beginnen, benötigen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Dieser übernimmt die Planung der Maßnahme und erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), die wesentliche Voraussetzung für die Antragstellung ist. Geeignete Experten finden Sie beispielsweise auf der Website der dena, einer offiziellen Datenbank des Bundes. Hier können Sie Experten gezielt nach Fachgebiet, Standort und Qualifikation suchen.
- Technische Projektbeschreibung erstellen lassen: Der Energieeffizienz-Experte erarbeitet die technische Projektbeschreibung (TPB) und stellt Ihnen eine individuelle TPB-ID zur Verfügung. Diese ID benötigen Sie später für den Förderantrag.
- Antragstellung im BAFA-Portal: Sobald Sie die TPB-ID erhalten haben, können Sie Ihren Antrag über das Online-Portal der BAFA stellen. Dazu legen Sie ein Benutzerkonto an, füllen das Antragsformular aus und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Der Prozess ist verständlich aufgebaut, sodass Sie alle notwendigen Angaben problemlos eingeben können. Achten Sie darauf, dass alle Daten korrekt sind und die Dokumente vollständig vorliegen.
- Prüfung und Bewilligung: Nach Einreichung prüft das BAFA Ihren Antrag. Dieser Schritt kann je nach Aufkommen und Komplexität der Maßnahme einige Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von sechs bis acht Wochen eine Rückmeldung. Bei positiver Prüfung stellt die BAFA einen Zuwendungsbescheid aus, der die Förderhöhe und Bedingungen definiert.
- Durchführung der Maßnahme: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen die Dämmmaßnahmen beginnen. Der Energieeffizienz-Experte begleitet die Umsetzung und dokumentiert den Fortschritt.
- Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme stellt der Energieeffizienz-Experte einen technischen Projektnachweis (TPN) aus. Mit der TPN-ID und weiteren Belegen reichen Sie den Verwendungsnachweis über das BAFA-Portal ein, um die Förderung abzuschließen.
- Auszahlung der Förderung: Sobald das BAFA den Verwendungsnachweis geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Dieser Schritt erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Einreichung.
5. Kann ich die BAFA-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja, die BAFA-Förderung für Dachdämmungsmaßnahmen kann mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei gilt, dass die Gesamtförderquote aller Zuschüsse und Tilgungszuschüsse zusammen nicht mehr als 60 % der förderfähigen Kosten betragen darf. Kredite ohne Tilgungszuschuss, wie der KfW-Ergänzungskredit, sind von dieser Begrenzung ausgenommen.
Diese sogenannte kumulierte Förderung ermöglicht es, die BAFA-Zuschüsse beispielsweise mit Krediten oder Tilgungszuschüssen der KfW-Bank zu kombinieren, solange die Höchstgrenze eingehalten wird.
Wichtiger Hinweis: Nicht alle Förderprogramme können kombiniert werden! Die steuerliche Förderung nach § 35a und § 35c EStG, die energetische Sanierungskosten steuerlich begünstigt, darf nicht parallel zur BAFA-Förderung genutzt werden. Auch innerhalb der BEG können nicht mehrere Zuschüsse oder Kredite für dieselbe Maßnahme beantragt werden.
6. FAZIT: BAFA-Zuschuss für die Dämmung eines Dachs
Mit der BAFA-Förderung können bis zu 20 % der Kosten für eine Dachdämmung bezuschusst werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Wichtig sind die Einhaltung technischer Anforderungen, die rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Die Förderung kann mit anderen Programmen, wie KfW-Krediten, kombiniert werden, solange die Gesamthöhe aller Zuschüsse 60 % der Kosten nicht übersteigt.