1. Steuerliche Förderung für eine Einblasdämmung
Wer eine Einblasdämmung plant, kann nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch steuerlich profitieren: Mit der Förderung nach § 35c EStG unterstützt der Staat energetische Sanierungen durch einen direkten Steuerabzug. Insgesamt lassen sich 20 % der Investitionskosten – bis zu 40.000 € je Objekt – von der Einkommensteuer abziehen. Die Förderung wird dabei über drei Jahre verteilt:
- Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % der Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden (max. je 14.000 €).
- Im dritten Jahr folgt ein weiterer Abzug von 6 % (max. 12.000 €).
Förderfähig sind unter anderem Dämmmaßnahmen an der Fassade, im Dachbereich, an der Kellerdecke oder im Dachboden. Auch Fenster, Türen und Heizsysteme fallen unter diese Regelung.
Um Ihnen zu zeigen, wie sich die steuerliche Förderung konkret auswirken kann, hier ein einfaches Rechenbeispiel:
Angenommen, Sie planen, Ihre Klinkerfassade mit einer Fläche von 150 Quadratmeter mittels Einblasdämmung zu sanieren. Bei Kosten von 30 Euro pro Quadratmeter ergeben sich Gesamtkosten von 4.500 Euro.
Gemäß der steuerlichen Förderung können Sie 20 % der Investitionskosten, also 900 Euro, über drei Jahre verteilt von Ihrer Einkommensteuer abziehen:
- Jahr 1: 7 % = 315 Euro
- Jahr 2: 7 % = 315 Euro
- Jahr 3: 6 % = 270 Euro
So holen Sie sich einen Teil der Kosten für eine Einblasdämmung über die Steuererklärung zurück – ohne extra Antrag, ohne bürokratischen Aufwand.
So lässt sich eine Einblasdämmung steuerlich absetzen:
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist vergleichsweise einfach umzusetzen: Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Stattdessen geben Sie die förderfähigen Kosten direkt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung an
Damit die Einblasdämmung anerkannt wird, müssen Sie die Rechnung des ausführenden Fachbetriebs sowie eine Fachunternehmererklärung einreichen. Letztere bestätigt, dass die Arbeiten normgerecht und entsprechend der geltenden energetischen Standards durchgeführt wurden.
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, die steuerliche Geltendmachung Ihrer Einblasdämmung mit einem Steuerberater abzustimmen, um alle Anforderungen korrekt umzusetzen und mögliche Fehler bei der Einreichung zu vermeiden.
2. BAFA-Förderung für eine Einblasdämmung
Neben der steuerlichen Förderung kann eine Einblasdämmung auch durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vergibt das BAFA Zuschüsse von bis zu 20 % für die fachgerechte Dämmung der Gebäudehülle – und dazu zählt explizit auch die Einblasdämmung von Dach, Fassade oder oberster Geschossdecke.
Grundsätzlich übernimmt das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn die Maßnahme zusätzlich im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wird, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf insgesamt 20 %.
So wird der BAFA-Zuschuss beantragt:
Bevor Sie den Förderantrag stellen, sollten Sie sich zunächst Angebote von qualifizierten Dämmfirmen einholen. So können Sie die Maßnahme konkret planen und erste Kosten kalkulieren. Im nächsten Schritt beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der auf Basis der Angebote die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. Mit der zugehörigen TPB-ID reichen Sie den Antrag online über das BAFA-Portal ein – wichtig: vor Beginn der Dämmarbeiten.
Sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, darf die Einblasdämmung durchgeführt werden. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen und Nachweise beim BAFA ein – und der Zuschuss wird auf Ihr Konto ausgezahlt.
3. Alternativen: KfW-Ergänzungskredit und regionale Förderungen für eine Einblasdämmung
Neben der steuerlichen Förderung und dem BAFA-Zuschuss gibt es weitere attraktive Möglichkeiten, eine Einblasdämmung finanziell zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere der KfW-Ergänzungskredit sowie diverse regionale Förderprogramme.
KfW-Ergänzungskredit – Einzelmaßnahmen (Programme 358, 359):
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit den Programmen 358 und 359 zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Einblasdämmung an. Diese Kredite können bis zu 120.000 € pro Wohneinheit betragen.
Eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist das Vorliegen einer Zuschusszusage der KfW oder eines Bewilligungsbescheids des BAFA für eine entsprechende Einzelmaßnahme. Erst mit dieser Zusage kann der Ergänzungskredit beantragt werden.
Regionale Förderprogramme für eine Einblasdämmung
Neben den bundesweiten Angeboten lohnt es sich, regionale Förderprogramme in Betracht zu ziehen. Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen, einschließlich der Einblasdämmung, an. Diese Programme variieren je nach Region und können zusätzliche Vorteile bieten.
Ein Beispiel ist die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Sie vergibt Zuschüsse und günstige Darlehen für energetische Modernisierungen – darunter auch Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle.
In Bayern fördert das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Modernisierungen, die zur Energieeinsparung beitragen – etwa durch die Dämmung von Dach, Außenwand oder Geschossdecke.
Wer eine Einblasdämmung plant, sollte sich daher auch auf Landes- oder Kommunalebene informieren – denn oft lassen sich hier zusätzliche Fördergelder erschließen.
4. BONUS: Fachfirma für Einblasdämmung finden
Ob steuerlich gefördert, über Zuschüsse bezuschusst oder durch regionale Programme unterstützt – für eine Einblasdämmung gibt es viele attraktive Fördermöglichkeiten. Wichtig ist, dass die Maßnahme durch ein qualifiziertes Fachunternehmen umgesetzt wird – denn nur dann ist sie förderfähig.
Sie möchten eine Einblasdämmung professionell umsetzen lassen? Nutzen Sie unser Online-Formular, um kostenlos und unverbindlich Angebote von qualifizierten Fachfirmen aus Ihrer Region zu erhalten – und finden Sie die beste Lösung für Ihr Zuhause.