Einblasdämmung Förderung: Alles Wichtige im Überblick

Oliver
Autor:
Oliver
Aktualisiert am:
25.3.2025
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Die Einblasdämmung zählt zu den effizientesten Methoden, um Gebäude nachträglich energetisch zu sanieren – und sie wird auf mehreren Wegen finanziell gefördert. Ob durch steuerliche Absetzbarkeit oder direkte Zuschüsse über das BAFA: Wer sich für eine Einblasdämmung entscheidet, kann bares Geld sparen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen, wie Sie diese beantragen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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1. Steuerliche Förderung für eine Einblasdämmung

Wer eine Einblasdämmung plant, kann nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch steuerlich profitieren: Mit der Förderung nach § 35c EStG unterstützt der Staat energetische Sanierungen durch einen direkten Steuerabzug. Insgesamt lassen sich 20 % der Investitionskosten – bis zu 40.000 € je Objekt – von der Einkommensteuer abziehen. Die Förderung wird dabei über drei Jahre verteilt:

  • Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % der Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden (max. je 14.000 €).
  • Im dritten Jahr folgt ein weiterer Abzug von 6 % (max. 12.000 €).

Förderfähig sind unter anderem Dämmmaßnahmen an der Fassade, im Dachbereich, an der Kellerdecke oder im Dachboden. Auch Fenster, Türen und Heizsysteme fallen unter diese Regelung.

Um Ihnen zu zeigen, wie sich die steuerliche Förderung konkret auswirken kann, hier ein einfaches Rechenbeispiel:

Angenommen, Sie planen, Ihre Klinkerfassade mit einer Fläche von 150 Quadratmeter mittels Einblasdämmung zu sanieren. Bei Kosten von 30 Euro pro Quadratmeter ergeben sich Gesamtkosten von 4.500 Euro.

Gemäß der steuerlichen Förderung können Sie 20 % der Investitionskosten, also 900 Euro, über drei Jahre verteilt von Ihrer Einkommensteuer abziehen:

  • Jahr 1: 7 % = 315  Euro
  • Jahr 2: 7 % = 315  Euro
  • Jahr 3: 6 % = 270  Euro

So holen Sie sich einen Teil der Kosten für eine Einblasdämmung über die Steuererklärung zurück – ohne extra Antrag, ohne bürokratischen Aufwand.

📋 Voraussetzung für die steuerliche Förderung bei einer Einblasdämmung:
  • Gebäudealter: Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein – maßgeblich ist das Datum des Bauantrags.
  • Eigennutzung: Die Immobilie wird vom Eigentümer selbst bewohnt. Vermietete Objekte sind ausgeschlossen.
  • Fachbetrieb erforderlich: Die Maßnahme muss durch ein zertifiziertes Fachunternehmen ausgeführt werden, das die Einhaltung aller Vorgaben bestätigt.
  • Technische Standards: Die Einblasdämmung muss bestimmte U-Werte erfüllen – gemäß der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
  • Zeitliche Vorgabe: Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 begonnen und abgeschlossen werden.

So lässt sich eine Einblasdämmung steuerlich absetzen:

Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist vergleichsweise einfach umzusetzen: Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Stattdessen geben Sie die förderfähigen Kosten direkt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung an

Damit die Einblasdämmung anerkannt wird, müssen Sie die Rechnung des ausführenden Fachbetriebs sowie eine Fachunternehmererklärung einreichen. Letztere bestätigt, dass die Arbeiten normgerecht und entsprechend der geltenden energetischen Standards durchgeführt wurden.

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, die steuerliche Geltendmachung Ihrer Einblasdämmung mit einem Steuerberater abzustimmen, um alle Anforderungen korrekt umzusetzen und mögliche Fehler bei der Einreichung zu vermeiden.

💡 ‍Gut zu wissen:

Eine Kombination mit anderen staatlichen Förderprogrammen wie BAFA oder KfW ist nicht möglich – Sie müssen sich für eine Förderform entscheiden.

2. BAFA-Förderung für eine Einblasdämmung

Neben der steuerlichen Förderung kann eine Einblasdämmung auch durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vergibt das BAFA Zuschüsse von bis zu 20 % für die fachgerechte Dämmung der Gebäudehülle – und dazu zählt explizit auch die Einblasdämmung von Dach, Fassade oder oberster Geschossdecke.

Grundsätzlich übernimmt das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn die Maßnahme zusätzlich im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wird, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf insgesamt 20 %.

📋 Voraussetzungen für die BAFA-Förderung bei einer Einblasdämmung:
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Der Förderantrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bereits ein unterzeichneter Vertrag mit einem Fachunternehmen zählt als Maßnahmebeginn.
  • Antragsteller muss Eigentümer sein: Nur Eigentümer der Immobilie dürfen den Antrag stellen. Mieter oder Pächter sind nicht antragsberechtigt.
  • Durchführung durch Fachunternehmen: Die Einblasdämmung muss durch eine qualifizierte Fachfirma erfolgen, die die Anforderungen des BAFA erfüllt.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE): Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist zwingend erforderlich. Er erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB), die als Grundlage für den Förderantrag dient.
  • Technische Mindestanforderungen: Die Dämmmaßnahme muss bestimmte U-Werte erreichen, die je nach Bauteil in den BAFA-Vorgaben definiert sind.

So wird der BAFA-Zuschuss beantragt:

Bevor Sie den Förderantrag stellen, sollten Sie sich zunächst Angebote von qualifizierten Dämmfirmen einholen. So können Sie die Maßnahme konkret planen und erste Kosten kalkulieren. Im nächsten Schritt beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der auf Basis der Angebote die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. Mit der zugehörigen TPB-ID reichen Sie den Antrag online über das BAFA-Portal ein – wichtig: vor Beginn der Dämmarbeiten.

Sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, darf die Einblasdämmung durchgeführt werden. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen und Nachweise beim BAFA ein – und der Zuschuss wird auf Ihr Konto ausgezahlt.

3. Alternativen: KfW-Ergänzungskredit und regionale Förderungen für eine Einblasdämmung

Neben der steuerlichen Förderung und dem BAFA-Zuschuss gibt es weitere attraktive Möglichkeiten, eine Einblasdämmung finanziell zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere der KfW-Ergänzungskredit sowie diverse regionale Förderprogramme.

KfW-Ergänzungskredit – Einzelmaßnahmen (Programme 358, 359):

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit den Programmen 358 und 359 zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Einblasdämmung an. Diese Kredite können bis zu 120.000 € pro Wohneinheit betragen.

Eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist das Vorliegen einer Zuschusszusage der KfW oder eines Bewilligungsbescheids des BAFA für eine entsprechende Einzelmaßnahme. Erst mit dieser Zusage kann der Ergänzungskredit beantragt werden.

💡Gut zu wissen: Unterschiede zwischen den Programmen 358 und 359
  • Programm 358 („Ergänzungskredit Plus“): Dieses richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 €. Die geförderte Wohneinheit muss vom Eigentümer selbst bewohnt werden.
  • Programm 359: Dieses steht neben Privatpersonen auch Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen offen. Hierbei ist keine Einkommensgrenze festgelegt, und die Wohneinheit muss nicht selbst genutzt werden.

Regionale Förderprogramme für eine Einblasdämmung

Neben den bundesweiten Angeboten lohnt es sich, regionale Förderprogramme in Betracht zu ziehen. Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen, einschließlich der Einblasdämmung, an. Diese Programme variieren je nach Region und können zusätzliche Vorteile bieten.

Ein Beispiel ist die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Sie vergibt Zuschüsse und günstige Darlehen für energetische Modernisierungen – darunter auch Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle.

In Bayern fördert das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Modernisierungen, die zur Energieeinsparung beitragen – etwa durch die Dämmung von Dach, Außenwand oder Geschossdecke.

Wer eine Einblasdämmung plant, sollte sich daher auch auf Landes- oder Kommunalebene informieren – denn oft lassen sich hier zusätzliche Fördergelder erschließen.

4. BONUS: Fachfirma für Einblasdämmung finden

Ob steuerlich gefördert, über Zuschüsse bezuschusst oder durch regionale Programme unterstützt – für eine Einblasdämmung gibt es viele attraktive Fördermöglichkeiten. Wichtig ist, dass die Maßnahme durch ein qualifiziertes Fachunternehmen umgesetzt wird – denn nur dann ist sie förderfähig.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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