1. Wie funktioniert die steuerliche Förderung für eine Dachdämmung?
Die steuerliche Förderung für eine Dachdämmung ermöglicht es Eigentümern, 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer abzusetzen – maximal 40.000 Euro pro Objekt bei Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro.
Die Verteilung erfolgt wie folgt: In den ersten beiden Jahren können jeweils sieben Prozent der Kosten abgesetzt werden, jedoch nicht mehr als 14.000 Euro pro Jahr. Im dritten Jahr sind es sechs Prozent, maximal 12.000 Euro.
Um Ihnen anschaulich zu zeigen, wie viel Sie durch die steuerliche Förderung sparen können, betrachten wir folgendes Rechenbeispiel: Die Kosten für eine Aufsparrendämmung belaufen sich auf 25.000 Euro. Von diesem Betrag sind 20 Prozent, also insgesamt 5.000 Euro, steuerlich absetzbar. Dieser Betrag wird über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt:
- Jahr 1: 7 Prozent von 25.000 Euro = 1.750 Euro
- Jahr 2: 7 Prozent von 25.000 Euro = 1.750 Euro
- Jahr 3: 6 Prozent von 25.000 Euro = 1.500 Euro
So profitieren Sie schrittweise von der Förderung und können Ihre Steuerlast in jedem der drei Jahre spürbar senken.
2. Welche Arten der Dachdämmung werden steuerlich gefördert?
Grundsätzlich können alle gängigen Methoden der Dachdämmung steuerlich gefördert werden, sofern sie den technischen Mindestanforderungen entsprechen und von einer Fachfirma ausgeführt werden. Dies umfasst unter anderem:
- Zwischensparrendämmung
- Aufsparrendämmung
- Untersparrendämmung
- Einblasdämmung im Dachbereich
- Dämmung der obersten Geschossdecke (z.B. begehbare Dachbodendämmung)
3. Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Förderung der Dachdämmung?
Um die steuerliche Förderung für eine Dachdämmung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter des Gebäudes: Das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein. Das Alter wird ab dem Datum der Fertigstellung des Gebäudes berechnet.
- Eigentum und Eigennutzung: Die Antragsteller müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und diese selbst bewohnen. Vermietete Objekte sind von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen.
- Fachgerechte Ausführung der Maßnahme: Die Dachdämmung muss von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen: Die durchgeführten Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt sind. Für die Dachdämmung bedeutet dies beispielsweise, dass bestimmte U-Werte erreicht werden müssen, um die energetische Effizienz sicherzustellen.
- Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt: Nach Abschluss der Maßnahme ist dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vorzulegen. Diese Bescheinigung kann entweder vom ausführenden Fachunternehmen oder von Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (z.B. zertifizierter Energieberater) ausgestellt werden. Die Finanzverwaltung stellt hierfür Musterbescheinigungen bereit, die zu verwenden sind.
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4. Wie gehe ich vor, um die Kosten für die Dachdämmung steuerlich abzusetzen?
Nachdem die Dachdämmung von einer Fachfirma durchgeführt wurde, müssen Sie sich vom ausführenden Unternehmen eine Bescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Maßnahme den Anforderungen des § 35c Einkommensteuergesetz entspricht und ist eine notwendige Voraussetzung für die steuerliche Förderung.
Zudem sollten Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren, da diese ebenfalls erforderlich sind. Beachten Sie, dass die Zahlungen unbar, also per Überweisung oder Lastschrift, erfolgen müssen.
Um die Förderung steuerlich abzusetzen, geben Sie die Kosten der Dachdämmung in Ihrer Einkommensteuererklärung an und fügen die Bescheinigung der Fachfirma sowie die relevanten Nachweise bei. Die Förderung wird anschließend im Rahmen der Steuerveranlagung berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis: Bei Unklarheiten oder Fragen zur steuerlichen Förderung sollten Sie sich unbedingt von einem Steuerberater unterstützen lassen. So können Sie sicherstellen, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht und die Anforderungen erfüllt werden.
5. Ist die steuerliche Förderung mit KfW- oder BAFA-Förderungen kombinierbar?
Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie die Dachdämmung, kann nicht mit anderen Bundesförderprogrammen, etwa der KfW oder dem BAFA, für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Das bedeutet, dass Sie entweder die steuerliche Förderung oder eine Förderung durch KfW bzw. BAFA in Anspruch nehmen können, jedoch nicht beides gleichzeitig für die gleiche Sanierungsmaßnahme.
Allerdings ist es möglich, verschiedene Förderprogramme für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Beispielsweise könnten Sie die steuerliche Förderung für die Dachdämmung in Anspruch nehmen und gleichzeitig eine KfW-Förderung für den Austausch der Heizung beantragen. Wichtig ist hierbei, dass keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgt.
Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen sollten Sie prüfen, welche Förderoption am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Ein zertifizierter Energieberater hilft Ihnen dabei, indem er:
- Den energetischen Zustand Ihres Gebäudes analysiert und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, der Maßnahmen und Fördermöglichkeiten vergleicht.
- Sicherstellt, dass die technischen Anforderungen für die steuerliche Förderung (§ 35c EStG) erfüllt sind und die erforderliche Bescheinigung ausstellt.
- Sie bei der Auswahl der für Ihre Maßnahme optimalen Förderung (KfW, BAFA oder steuerlich) unterstützt.
Steuerliche Details sollten Sie vorab mit einem Steuerberater klären, um alle Anforderungen korrekt zu erfüllen und die Förderung reibungslos zu beantragen.
6. FAZIT: Dachdämmung steuerlich fördern
Mit der steuerlichen Förderung können Kosten für eine Dachdämmung gezielt reduziert werden. Gefördert werden bis zu 20 % der Ausgaben, mit einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Objekt. Voraussetzungen sind unter anderem die fachgerechte Durchführung durch eine qualifizierte Fachfirma und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen wie U-Werte. Wichtig ist, dass es nicht möglich ist, KfW- oder BAFA-Programme mit der steuerlichen Förderung für dieselbe Maßnahme zu kombinieren.